| Reisefreiheit für Tschernobyl-Kinder |
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| Kinderreisen - Archiv |
| Mittwoch, den 16. April 2008 um 20:52 Uhr |
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Deutscher Bundestag Antrag der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Harald Leibrecht, …, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP Reisefreiheit für Tschernobyl-Kinder einfordern Der Deutsche Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der Präsident der Republik Belarus Aleksandr Lukaschenko hat in einer Rede vor dem weißrussischen Parlament am 17. November 2004 angekündigt, dass die Erholungsreisen ins Ausland von Kindern aus den von der Tschernobyl-Katastrophe betroffenen Regionen eingeschränkt werden sollen. Die derzeit vor allem von Nichtregierungsorganisationen organisierten und durchgeführten Reisen sollen zudem unter strikte Kontrolle der weißrussischen Behörden gestellt werden. Bislang sind zwar noch keine tatsächlichen Reiseverbote bekannt geworden. Aber weißrussische Nichtregierungsorganisationen, die sich für die Auslandsaufenthalte der Tschernobyl-Kinder einsetzen, berichten von zunehmenden Behinderungen ihrer Arbeit durch behördliche Eingriffe und Schikanen. Auch hat schon die Ankündigung von Reisebeschränkungen bei betroffenen Familien in Belarus und auch bei Gastgebern in Deutschland zu großer Verunsicherung geführt. Der Deutsche Bundestag nimmt die Ankündigungen des weißrussischen Präsidenten daher mit großer Sorge zur Kenntnis. Seit der Katastrophe haben mehr als 160.000 Tschernobyl-Kinder aus Belarus allein Deutschland zu Erholungsaufenthalten besucht. Den Kindern wird durch die Luft- und Ernährungsveränderung dabei die Möglichkeit gegeben, ihr Immunsystem zu stärken und sich von dem besonderen Stress andauernder radioaktiver Verstrahlung zu erholen. Der körperliche und seelische Erholungswert ist ärztlich vielfach belegt. Zahlreiche Privatinitiativen von deutschen Familien und Gemeinden haben diese Besuche ermöglicht. Die Besuche der Tschernobyl-Kinder haben in der deutschen Bevölkerung zu einem Gefühl der tiefen Verbundenheit zu der weißrussischen Bevölkerung geführt. Die Besuche sind insofern auch ein unverzichtbares Element der Völkerverständigung geworden. Die Regierung der Republik Belarus und die Bundesregierung haben sich in einem "Memorandum of Understanding" am 3. März 1994 verpflichtet, bei der Linderung der Folgen der Tschernobyl-Katastrophe zusammenzuarbeiten und dabei ausdrücklich auch die "Erholung der Kinder in Deutschland" zu ermöglichen. Die von Präsident Lukaschenko angekündigte Einschränkung der Erholungsreisen läuft dieser Vereinbarung zuwider. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich bei der Regierung und dem Präsidenten der Republik Belarus dafür einzusetzen, dass die Erholungsreisen der Tschernobyl-Kinder im bisher praktizierten Umfang und ohne Einschränkungen durch weißrussische Behörden weiter durchgeführt werden können; dabei auch darauf zu drängen, dass die mit der Organisation der Auslandsaufenthalte der Kinder befassten weißrussischen Nichtregierungsorganisationen in ihrer Arbeit nicht schikaniert und behindert werden; gegenüber der weißrussischen Regierung deutlich zu machen, dass diese Erholungsreisen der Tschernobyl-Kinder zu einem unverzichtbaren Element der Völkerverständigung zwischen Weißrussen und Deutschen geworden sind und Ziel und Zweck dieser Reisen ausschließlich die Verbesserung der gesundheitlichen Situation dieser Kinder ist; der Republik Belarus auch weiterhin im Rahmen der humanitären Hilfe und der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit Gelder und medizinische Versorgungsgüter zur Verfügung zu stellen, die zur Verbesserung der Gesundheitssituation der Kinder im Lande dienen, aber gleichzeitig zu verdeutlichen, dass damit kein Ersatz für den spezifischen Erholungswert von Auslandsreisen geschaffen werden kann; darauf hinzuweisen, dass eine Einschränkung der Erholungsreisen eine eklatante Verletzung der Vereinbarungen des "Memorandum of Understanding" vom 3. März 1994 darstellen würde und dass sich die Bundesregierung für diesen Fall ihrerseits vorbehält, zu prüfen, in welchen Punkten Deutschland sich nicht mehr an diese Vereinbarungen gebunden fühlen muss.Berlin, den 14. Februar 2005 Dr. Werner Hoyer Gudrun Kopp Harald Leibrecht Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion |





