| Busreisen |
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| Wichtige Hinweise |
| Mittwoch, den 16. April 2008 um 18:34 Uhr |
Wichtige Mitteilung über Kinderreisen mit nicht belarussischen OmnibussenDie unten aufgeführte neue Verfahrensweise aus Belarus gilt nur für Bustransporte mit nicht belarussischen Kraftomnibussen. Deutsche Busunternehmungen werden vom Bundesamt für Güterverkehr ebenfalls informiert. Zu Ihrer eigenen Sicherheit weisen Sie ihr Busunter-nehmen auf diese neue Regelung hin.Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit setze ich Sie über eine einseitig von Belarus (Weißrussland) in Kraft gesetzte Verfahrensweise vorab in Kenntnis und bitte Sie, Ihre Mitgliedschaft entsprechend umgehend zu informieren. Das Verkehrsministerium von Belarus hat dem Bundesamt für Güterverkehr in Köln sogenannte Blanko - Einzelgenehmigungen für den grenzüberschreitenden genehmigungspflichtigen Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen zur Verfügung gestellt. Diese sind vorrangig für die humanitären Hilfstransporte zu Gunsten Tschernobylgeschädigter Menschen zu Erholungsaufenthalten in Deutschland bestimmt. Derartige Fahrten sind in der Regel ohnehin nach dem bilateralen Straßenverkehrsabkommen genehmigungspflichtig, da Betreuungspersonal mitfährt. Die Mitführung dieser Einzelgenehmigung ist zwingend vorgeschrieben worden, da ansonsten die Einreise nach Belarus verweigert würde. Gleichzeitig befreit diese Genehmigung von der Zahlung der Straßenbenutzungsgebühr in Belarus. Insofern stellt die Maßnahme einerseits eine gewisse Erleichterung für die Hilfsorganisationen dar, andererseits erfährt das ohnehin erforderliche Genehmigungsverfahren eine gewisse Abkürzung. Nun sind den deutschen Behörden aber nicht alle betroffenen Hilfsorganisationen bekannt. Daher bitte ich Sie in der Sache um Ihre Unterstützung. Die Blanko - Einzelgenehmigungen sind rechtzeitig, spätestens 21 Tage vor Antritt der Fahrt beim Bundesamt für Güterverkehr Referat 13 Werderstraße 34 50672 Köln zu beantragen. Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Fax : 0221-5776 -1390 Gruß Rudolf Hombeul Bundesamt für Güterverkehr Postfach 19 01 80 50498 Köln Tel.: 0221/5776 1321 Fax: 0221/5776 1390 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. |




