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| Kinderreisen | |
| Mittwoch, 16. April 2008 um 21:56 | |
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Für die Bundesrepublik Deutschland: Für die Republik Belarus: Für die Republik Polen: Beispiele :
Diese Aufzählung ist nicht abschließend, die Botschaft besteht allerdings darauf, dass eine über der Regel liegende Anzahl Begleiter in jedem Fall in der Einladung begründet wird. Mit "Minderjährigen" sind Kinder und Jugendliche gemeint, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für jedes Kind ist eine notarielle Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten für die Teilnahme an der geplanten Reise beizubringen - erziehungsberechtigt sind im Regelfall ( auch bei Geschiedenen ! ) beide Elternteile. Besteht eine anderweitige Vertretungsregelung, ist diese durch geeignete Dokumente ( Ernennungsurkunde des Vormunds, Sterbeurkunde, Bestätigung des Standesamtes ) nachzuweisen. Die Visaanträge der Kinder sind grundsätzlich von den Sorgeberechtigten zu unterschreiben ( ab Vollendung des 16. Lebensjahrs auch von den Jugendlichen selbst ). Sollen, wie es häufig vorkommt, die Visaanträge durch eine hiesige humanitäre Organisation unterschrieben werden, so müsste eine entsprechende schriftliche , ansonsten formlose Vollmacht vorgelegt werden. Anregung : In den Vollmachtstext wird eine Liste eingearbeitet, auf der die Eltern unterschreiben. Diese Regelungen gelten für Gruppenreisen von Minderjährigen. Auch andere Personen können, sofern ein humanitärer Hintergrund besteht, ( Beispiel : Krankenbehandlung in Deutschland, Organisation und Durchführung humanitärer Hilfstransporte ) gebührenfreie Visa erhalten. Dieser Personenkreis muss im Unterschied zu den Reisegruppen der Minderjährigen in der Regel seine Anträge persönlich in der Botschaft einreichen. Im Sommer 2003 wurde - entsprechend der o.a. aufgeführten Regelungen - von Mitarbeitern der Botschaft n i c h t anerkannt, dass einige Studenten über das Gruppenvisum einer Kindergruppe im Bus mitreisen konnten . Wichtig ist in so einem Fall, in der Einladung zu erwähnen, dass auch diese jungen Erwachsenen dringend aus gesundheitlichen Gründen eingeladen werden, und nicht etwa zur Verbesserung ihrer Deutschkenntnisse. Auch sollte der Zusammenhang zur Kindergruppe verdeutlicht werden - z.B. dass unsere ehemaligen Tschernobylkinder stunden- oder sogar tageweise mithelfen bei der Betreuung der Kindergruppen. Sinnvoll ist es, in solchen Fällen rechtzeitig mit der Botschaft Kontakt aufzunehmen. Das gilt auch für alle anderen Fragen zur Visumserteilung, die nicht diesem Text bzw. der Internetseite der Deutschen Botschaft Minsk zu entnehmen sind. |
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