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Freitag 05.12. – Samstag 06.12.2008
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18.07.2008
Versicherung für deutsche Atomkraftwerke
Ein Unterschriften-Aufruf der IPPNW


10.04.2008
NRW-Landesversicherungen für das Ehrenamt

22.05.2007
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16.01.2007
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NRW-Landesversicherungen für das Ehrenamt PDF Drucken E-Mail
Wichtige Hinweise
Donnerstag, 10. April 2008 um 17:23

NRW-Landesversicherungen für das Ehrenamt

Bürgerschaftliches Engagement nicht mit unkalkulierbarem Risiko verbunden sein. Menschen, die sich für andere einsetzen, müssen gegen Unfälle und Schadensfälle abgesichert sein. Das Land Nordrhein-Westfalen hat deshalb zum 1. November 2004 Landesversicherungen in den Bereichen Unfall- und Haftpflicht für das Ehrenamt abgeschlossen, um Lücken im Versicherungsschutz zu schließen.

Unfallversicherungsschutz

Wer ist versichert?
Die Landesversicherungen für den Bereich Unfallversicherung schützt alle ehrenamtlich, freiwillig tätigen Menschen in Nordrhein-Westfalen, aber auch die ehrenamtliche Tätigkeit, die von NRW ausgehend in einem anderen Bundesland oder im Ausland ausgeübt wird.

Viele Engagierte sind bereits in der gesetzlichen Unfallversicherung oder über ihre Trägerorganisation abgesichert. Dieser Versicherungsschutz besteht gegenüber der Landesversicherungen vorrangig. Sollte dieser jedoch geringer ausfallen als die Leistungen aus dem Vertrag der Landesversicherungen, wird die Differenz ausgeglichen. Nicht ehrenamtlich engagierte teilnehmende an Veranstaltungen, Aktivitäte u. a., die von Ehrenamtlichen ausgerichtet werden, erfasst der Versicherungsschutz nicht.

Leistungen:
Max. 175.000 € für Vollinvalidität,
10.000 € für den Todesfall.

Haftpflichtversicherungsschutz

Wer ist versichert?
die Landesversicherungen für den Bereich Haftpflichtversicherung schützt ebenfalls ehrenamtlich, freiwillig tätige Menschen in Nordrhein-Westfalen, aber auch die ehrenamtliche Tätigkeit, die von einer wie ausgehend in einem anderen Bundesland oder im Ausland ausgeübt wird. Versichert ist vor allem das Engagement Ehrenamtlicher in rechtlich unselbstständigen Vereinigungen, für die kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Eingetragener Vereine, Verbände, Stiftungen und andere sind verpflichtet, den Versicherungsschutz ihrer Engagierten sicherzustellen.nicht ehrenamtlich engagierte teilnehmende an Veranstaltungen, Aktivitäten u. a., die von Ehrenamtlichen ausgerichtet werden, erfasst der Versicherungsschutz nicht.

Leistungen:
2 Millionen € für Personenschäden,
2 Millionen € für Sachschäden,
100.000 € für Vermögensschäden.

Fragen beantworten:
Versicherungsschutz in ihrem Amts: CallNRW Tel.:0180/3100 110 (0,09 €/Minute)
im Schadensfall: Union Versicherungsdienst GmbH Tel.: 05231/603-6112.

 
Berichte aus den Regionen

12.08.2008
Initiative Nordschwarzwald

Kinder in Tschernobyl
Pfalzgrafenweiler e.V.

Aus dem Programm:

  1. Sonderschul-Internat Rudensk
  2. Tagesstätte „Offene Tür“ in Minsk
  3. Hilfe für Multiples Sklerose Kranke
  4. Straßen- und Waisenkinder in Minsk
  5. Schulzentrum Gischenka am Rand der Todeszone
  6. Sozialwaisen in Slawgorod


www.kit-neu.de


08.03.2008
Initiative Rostock
Der Rostocker Verein „Ferien für die Kinder von Tschernobyl“ stellt sein vorläufiges Jahresprogramm für 2008 vor.


02.05.2007
Initiative Ostfriesland
Initiativen für die Kinder von Tschernobyl in Ostfriesland stellen sich vor.

23.03.2007
Ein Verein stellt sich vor
Tschernobyl-Hilfe "Raduga" Gelsenkirchen e.V.
www.raduga-tschernobyl-hilfe.de

 

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